TrEE Management Company

Travel & Event Experts

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TrEE Management Company – Travel & Events GmbH (TrEE Management)

1. Abschluss des Reisevertrags

1.1. Mit der Reiseanmeldung bzw. Buchung bietet der Kunde TrEE Management den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung sowie alle ergänzenden Informationen von TrEE Management für die jeweilige Reise.

1.2. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden.

1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch TrEE Management zustande, die durch eine Buchungsbestätigung erfolgt.

1.4. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von TrEE Management vor. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme erklärt oder die Reise antritt.

1.5. Liegen die Reisebedingungen von TrEE Management dem Kunden bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.

1.6. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, sowie aus den sonstigen vorvertraglichen Informationen und den bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte bzw. Informationen sind nicht maßgeblich.

1.7. Bei Buchung von Flügen wird der Kunde gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie eine Unterrichtung, sobald die Identität endgültig feststeht. Ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird unverzüglich mitgeteilt.

2. Zahlungsbedingungen

2.1. Nach Vertragsabschluss (und bei Pauschalreisen zusätzlich mit Erhalt des Sicherungsscheins gemäß § 651r BGB) ist eine Anzahlung von 40% des Reisepreises fällig.

2.2. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu bezahlen.

2.3. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort fällig, und durch Zahlung per Lastschriftauftrag, Kreditkarte oder Online Zahlungssysteme zu begleichen.

2.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, ist TrEE Management berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden einen Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren einzufordern, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

2.5. Rücktritts und Stornogebühren sind sofort fällig.

3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten.

3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich zu erklären.

3.2. Im Falle des Rücktritts kann TrEE Management eine angemessene Entschädigung verlangen.

3.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis. Bei der Berechnung der Entschädigung werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung von TrEE Management berücksichtigt.

3.4. Es gelten insoweit die im Angebot bekannt gemachten und als Vertragsbestandteil anerkannten Zahlungs- und Stornobedingungen.

4. Umbuchung und Ersatzpersonen

4.1 Der Kunde kann bis Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. TrEE Management kann dem Wechsel widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

4.2 Die durch die Teilnahme der Ersatzperson, oder einer Umbuchung entstehenden Mehrkosten werden nach Aufwand im Stundennachweis zuzüglich der angefallenen Umbuchungskosten berechnet.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel TrEE Management unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

5.2 Unterlässt der Kunde es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz nicht ein.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle Reiseunterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Tickets) auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und TrEE Management bei Unstimmigkeiten sofort zu informieren.

5.4 TrEE Management empfiehlt Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Darüber hinaus ist die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck nach Maßgabe der Ziffer 5.1 anzuzeigen.

5.5 Die Reiseleitung oder sonstige Vertreter von TrEE Management am Urlaubsort sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

6. Haftung

6.1. TrEE Management haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung

6.2. TrEE Management haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Mietwagen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort)), sofern diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden

6.3. TrEE Management haftet nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen stehen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden.

6.4. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von TrEE Management und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

6.5. TrEE Management haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Unruhen oder Pandemien.

7. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN-, GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

7.1 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

7.2 TrEE Management haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass TrEE Management eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

8. Sonstiges

8.1 TrEE Management nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

8.2 OS-Plattform Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. TrEE Management nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch die OS Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag ist der Sitz von TrEE Management, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

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